Allgemeine Geschäftsbedingungen der KP&Z Kockmeyer Potrafke & Zimmermann GmbH, März 2019
I. Grundlagen
1. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der KP& Z Kockmeyer Potrafke & Zimmermann GmbH (nachfolgend „KP&Z“ genannt) mit ihren Vertragspartnern. Sie gelten mit Auftragserteilung als durch den Vertragspartner für die beauftragte sowie auch für alle zukünftigen Leistungen anerkannt.
2. KP&Z erbringt Leistungen aus den Bereichen Marketingberatung, Mediendesign, Konzepterstellung etc. Die detaillierte Beschreibung der im Einzelfall zu erbringenden Dienst und/oder Werkleistungen ergibt sich aus den Ausschreibungsunterlagen, den Briefings, Projektverträgen, Auftragsbestätigungen und sonstigen Unterlagen.
II. Auftragserteilung
1. Ein Vertragsschluss mit KP&Z kommt erst mit schriftlicher Bestätigung eines mündlichen oder schriftlichen Auftrages zustande.
2. Der Auftraggeber erhält zu jedem Auftrag eine schriftliche Auftragsbestätigung, in welcher der Gegenstand des Auftrages vollständig wiedergegeben ist und der nach Eigen- und Fremdleistungen differenziert.
3. Kostenvoranschläge werden mit Ausnahme von Eigenhonoraren von KP&Z nur mit einer möglichen Abweichung von 10 % kalkuliert. Fremdkostenkalkulationen sind zudem freibleibend.
4. Als Grundlage für Honorarabrechnungen gelten die jeweiligen Kostenvoranschläge sowie die allgemeinen Honorarsätze von KP&Z.
5. KP&Z ist nach vorheriger Abstimmung berechtigt, die zur Auftragsdurchführung notwendigen Fremdleistungen namens und für Rechnung des Auftraggebers zu vergeben. Der Auftraggeber ist auf Anforderung durch KP&Z zur entsprechenden schriftlichen Vollmachtserteilung verpflichtet. Bei der Auswahl der zu beauftragenden Dritten ist KP&Z frei.
6. Soweit sich im Namen des Auftraggebers beauftragte Dritte sich auf eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen beziehen, so gelten diese als unmittelbar zwischen dem Auftraggeber und dem Dritten vereinbart.
7. Unvorhergesehene zusätzliche Leistungen, die zur Auftragsdurchführung notwendig werden, werden erst nach schriftlicher Zustimmung durch den Auftraggeber erbracht.
III. Auftragskündigung
1. Ein Auftrag kann nur schriftlich gekündigt werden.
2. Mit Auftragskündigung werden alle bis zum Zeitpunkt des Eingangs der Kündigung bereits erbrachte Eigen- und Fremdleistungen abgerechnet.
3. Zusätzlich verpflichtet sich der Auftraggeber, Schadensersatz in Höhe von 10 % der noch offenen Zahlungsverpflichtungen aus dem gekündigten Auftragsverhältnis zu zahlen. Dem Auftragnehmer bleibt vorbehalten, den Eintritt eines geringeren Schadens nachzuweisen, KP&Z den Eintritt eines höheren Schadens.
IV. Auftragsabrechnung
1. Sämtliche Kosten, die mit dem Auftrag verbunden sind, werden nach Auftragsabschluss in Rechnung gestellt und sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum fällig.
2. Auf Mediakosten gewährt KP&Z im Falle der Vorauszahlung einen Abzug in Höhe von 2 % Skonto.
3. Alle Preise und Preisangaben, dies auch in den Kostenvoranschlägen und Auftragsbestätigungen, verstehen sich zzgl. der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer.
4. Schriftliche Mahnungen nach Fälligkeit werden mit jeweils 10,00 EUR in Rechnung gestellt.
5. Die Abrechnung von Leistungen Dritter erfolgt entweder direkt über Rechnung zu Lasten des Auftraggebers oder im Rahmen der Abrechnung von KP&Z. Der Auftraggeber ist verpflichtet, KP&Z im Innenverhältnis von allen Verbindlichkeiten gegenüber den in seinem Namen beauftragten Dritten freizustellen.
6. Fremdkosten, die zur Erstellung des Auftrages notwendig sind, werden nach fachlicher Prüfung in Rechnung gestellt. Notwendige Auslagen sind vom Auftraggeber zu erstatten.
V. Urheber- und Nutzungsrechte
1. Die im Rahmen des Auftrages erbrachten Leistungen sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urheberrecht geschützt. Diese Regelung gilt auch dann als vereinbart, wenn die nach dem Urheberrecht erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist. Vorschläge, Weisungen oder Entwürfe des Auftraggebers begründen kein Miturheberrecht.
2. Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben sämtliche erarbeiteten oder vermittelten Leistungen im Eigentum von KP&Z.
3. Der Auftraggeber darf die erhaltenen Leistungen nur für vereinbarte Zwecke verwenden, für welche er diese bestellt und erworben hat. Sofern nicht anderes schriftlich vereinbart ist, verbleibt das „geistige Eigentum“, insbesondere Urheber- und weitergehende Nutzungsrechte, auch nach Bezahlung bei KP&Z.
4. KP&Z darf alle im Rahmen des Auftrages erbrachten Arbeiten auf geeignete Weise signieren.
5. Ohne schriftliche Zustimmung von KP&Z darf der Auftraggeber keine erbrachten Leistungen von KP&Z verändern. Jede Verletzung dieser Rechte begründet einen eigenen Anspruch von KP&Z in Höhe des vereinbarten Honorars für die Erbringung der Leistung. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben vorbehalten.
6. Alle Arbeitsunterlagen, elektronische Daten und Aufzeichnungen, die im Rahmen der Auftragserfüllung durch KP&Z angefertigt wurden, verbleiben dort. Die Herausgabe kann vom Auftraggeber nicht gefordert werden. KP&Z schuldet im Rahmen der Auftragserfüllung lediglich die vereinbarte Leistung, nicht jedoch die zu diesem Ergebnis führenden Zwischenschritte in Form von Skizzen, Entwürfen, Satz- und Produktionsdaten etc.
VI. Haftung
1. KP&Z gewährleistet eine sorgfältige, fachlich einwandfreie und pünktliche Ausführung der ihr erteilten Aufträge. Etwaige Verzögerungen in der Auftragsausführung, die auf eine verspätete Zurverfügungstellung von notwendigen Unterlagen oder anderen Gegenständen, Anweisungen, Erläuterungen etc. seitens des Auftraggebers oder von durch diesen beauftragten Dritten zurückzuführen sind, gehen nicht zu Lasten von KP&Z.
2. KP&Z übernimmt keine Gewähr für die Qualität der Leistungen der im Namen des Auftraggebers beauftragten Dritten. Die Leistungen sind durch den Auftraggeber selbst unverzüglich, auf jeden Fall vor Verwendung der Arbeiten, zu prüfen und ggf. bestehende Mängelrügen ebenfalls unverzüglich schriftlich zu rügen. Dies kann auch gegenüber KP&Z erfolgen.
3. KP&Z haftet nicht für höhere Gewalt, Ausfall von Facharbeitskräften, ausbleibenden oder verspäteten Materialzulieferungen sowie sonstige unvorhergesehene Verzögerungen oder Ausfälle, sofern diese nicht durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der eigenen Mitarbeiter verursacht werden. Dem Auftraggeber steht in diesen Fällen kein Rücktrittsrecht zu.
4. Der Auftraggeber versichert, dass die durch ihn erteilten Aufträge keine Rechte Dritter beeinträchtigen und die zur Auftragsdurchführung zur Verfügung gestellten Unterlagen und sonstigen Gegenstände frei von Rechten Dritter sind. Der Auftraggeber haftet für alle urheber-, wettbewerbs-, straf- oder sonstigen zivilrechtlichen Forderungen Dritter im Zusammenhang mit der Auftragsdurchführung oder auftragsgemäß ausgeführten Arbeiten selbst. Er stellt KP&Z von sämtlichen Forderungen Dritter in diesem Zusammenhang frei. Die Vergütungsansprüche von KP&Z werden durch entsprechende Rechte Dritter oder durch sonstige Hindernisse, die einer werblichen oder sonstigen Verwertung ihrer Arbeiten durch den Auftraggeber entgegenstehen, nicht berührt.
5. Jegliche Schadensersatzpflicht von KP&Z beschränkt sich auf die Höhe der für die einzelne Leistung vereinbarten Vergütung. Für Muster, Materialien, Requisiten und ähnliche Gegenstände, die KP&Z zur Auftragsdurchführung zur Verfügung gestellt wurden, haftet diese nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
6. Die Programmierung, Erstellung und Ausgestaltung einer Homepage einschließlich des dortigen Impressums und der rechtlichen Hinweise erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen unter Berücksichtigung der gängigen Formulierungen und Angaben. Das Rechtsberatungsgesetz verbietet KP&Z jedoch eine weitergehende rechtliche Beratung über Inhalt und Tragweite dieser Regelungen. Eine juristische Beratung ist daher nie Gegenstand des Auftrags. Es kann folglich in juristischer Hinsicht keine Haftung für den aktuellen und künftigen Bestand dieser Regelungen im Hinblick auf die gesetzlichen Bestimmungen übernommen werden. KP&Z rät daher eine juristische Überprüfung über einen Rechtsanwalt an.
VII. Schlussbestimmungen
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen. Gerichtsstand ist Münster, Westf.
2. Abweichungen von diesen AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
3. Sollte eine der Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Klausel tritt eine dem Sinn und Zweck der Regelung oder dem Parteiwillen entsprechende Klausel, hilfsweise das HGB.